Ordentliches Mitglied

Ordentliche Mitglieder können physische und juristische Personen sein, die durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen den Karikaturenvereinszweck fördern, in der Generalversammlung stimmberechtigt sind und das aktive und passive Wahlrecht besitzen.

Die ordentlichen Mitglieder üben ihre Rechte in der Generalversammlung aus. Sie sind in der Generalversammlung stimmberechtigt und besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Alle Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen des Karikaturenvereins in Anspruch zu nehmen. Sie sind verpflichtet, nach besten Kräften und bestem Können die Interessen an die Statuten des Karikaturenvereins stets voll zu wahren und zu fördern, die beschlossenen Mitgliedsbeiträge pünktlich zu bezahlen und sich des Karikaturenvereins sowie an die Beschlüsse ihrer Organe zu halten. Den Mitgliedern wird es zur Pflicht gemacht, alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Karikaturenvereins abträglich sein oder ihr Schaden zufügen könnte (siehe Statut).

Hier geht es zum Anmeldeformular Österreichische Karikaturenverein